Allgemeine Geschäftsbedingungen von Alexander Franzen / alx-design

Stand: 01.10.2025

1. Geltung der Geschäftsbedingungen

1.1 Geltungsbereich

Die Produktion von Fotos, Filmen und Videos (im Folgenden „Aufnahmen“ genannt) und die
Erteilung von Lizenzen an bereits bestehenden Aufnahmen erfolgt ausschließlich auf Grundlage
der nachstehenden Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für zukünftige
Produktions- und Lizenzverträge, sofern keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.

1.2 Fremde AGB

Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, auch wenn ihnen
nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2. Produktionsaufträge

2.1 Kostenvoranschlag

Kostenvoranschläge von alx-design sind unverbindlich. Kostenerhöhungen sind nur anzuzeigen,
wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 %
zu erwarten ist.

2.2 Bevollmächtigung zur Beauftragung Dritter

Ist zur Auftragsabwicklung die Leistung Dritter erforderlich, ist alx-design bevollmächtigt,
diese im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu beauftragen.

2.3 Briefing

Grundlage für die Aufnahmen ist ein vollständiges schriftliches Briefing des Auftraggebers.
Liegt ein solches nicht vor, gelten PPM, E-Mail-Verkehr sowie interne Protokolle als Grundlage.

2.4 Künstlerischer Gestaltungsspielraum

Alx-design besitzt bei der Erstellung der Aufnahmen künstlerische Freiheit. Reklamationen
bezüglich des künstlerischen Gestaltungsspielraums sind ausgeschlossen.

2.5 Mängelrügen

Mängel sind unverzüglich zu rügen. Erfolgt keine Rüge, gelten die Aufnahmen als genehmigt.
Spätestens 14 Tage nach Zugang gilt die Abnahme als erfolgt (§ 640 Abs. 2 BGB).

2.6 Erreichbarkeit

Ist der Auftraggeber nicht vor Ort, hat er sicherzustellen, dass er kurzfristig erreichbar ist.

2.7 Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber trägt Verantwortung für rechtzeitige Bereitstellungen von Waren, Personen,
Freigaben, Locations etc. Bei Verzögerungen, die in seiner Sphäre liegen, trägt er die
entstehenden Mehrkosten.

2.8 Einholung von Releases

Für Personen- und Objektaufnahmen muss der Auftraggeber die erforderlichen Einwilligungen
einholen und alx-design von Ansprüchen Dritter freistellen.

2.9 Gelieferte Gegenstände

Verderbliche Gegenstände werden nach der Produktion entsorgt; andere Gegenstände werden auf
Kosten des Auftraggebers zurückgesendet.

2.10 Bildauswahl

Die Auswahl der Aufnahmen zur Abnahme erfolgt durch alx-design. Nutzungsrechte werden nur
an abgenommenen und vollständig bezahlten Aufnahmen eingeräumt.

3. Kündigung / Honorar / Nebenkosten

3.1 Kündigung

Eine Kündigung erfolgt nach gesetzlichen Vorschriften.

3.2 Zeitüberschreitung

Wird Produktionszeit aus nicht von alx-design zu vertretenden Gründen überschritten, erhöht
sich das Honorar entsprechend.

3.3 Zusatzleistungen

Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden gesondert vergütet.

3.4 Nebenkosten

Nebenkosten (Modellhonorare, Reisen, Visagisten, Bearbeitung etc.) trägt der Auftraggeber.

3.5 Fälligkeit / Kostenvorschuss

Das Honorar wird bei Ablieferung fällig. Abschlagszahlungen und Kostenvorschüsse dürfen
verlangt werden.

3.6 Übergang der Nutzungsrechte

Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung aller Forderungen über.

3.7 Elektronische Rechnungsstellung

Rechnungen dürfen elektronisch gestellt werden (§ 14 UStG).

4. Speicherdauer

Rohdaten (RAW-Dateien) werden spätestens 12 Monate nach Abschluss des
Auftrags gelöscht.

Final übergebene Aufnahmen werden nur so lange gespeichert, wie dies zur Erfüllung
gesetzlicher Verjährungsfristen sowie zur Abwehr oder Geltendmachung möglicher
Rechtsansprüche erforderlich ist. Danach erfolgt die Löschung.

Steuerrelevante Daten (z. B. Rechnungen) werden gemäß der gesetzlichen
Aufbewahrungsfristen gespeichert und anschließend gelöscht.

5. Nutzungsrechte

5.1 Umfang

Der Auftraggeber erhält nur die vereinbarten Nutzungsrechte. Alx-design bleibt berechtigt,
die Aufnahmen zur Eigenwerbung zu nutzen.

5.2 Keine Weiterübertragung

Eine Weiterübertragung der Rechte an Dritte bedarf einer schriftlichen Zustimmung.

5.3 Bearbeitungsverbot

Änderungen, Montagen oder Verfremdungen bedürfen der Zustimmung, ausgenommen sind
technisch notwendige Korrekturen.

5.4 Urheberbenennung

Bei jeder Veröffentlichung ist „alx-design“ als Urheber zu nennen.

6. Bilddaten / digitale Verarbeitung

6.1 Datenformat

Das Datenformat wird einvernehmlich bestimmt; mangels Vereinbarung legt alx-design es fest.
Eine Pflicht zur langfristigen Archivierung besteht nicht.

6.2 Digitale Weitergabe

Digitale Weitergabe ist nur im Rahmen der eingeräumten Nutzungsrechte zulässig.

6.3 Archivierung

Eine digitale Archivierung durch den Auftraggeber ist nur für die Dauer des Nutzungsrechts
zulässig. Eine Speicherung in öffentlichen Datenbanken bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

6.4 Metadaten

EXIF-, IPTC- und XMP-Daten dürfen nicht entfernt oder verändert werden.

7. Haftung und Schadensersatz

7.1 Haftungsumfang

Alx-design haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben,
Körper oder Gesundheit auch für leichte Fahrlässigkeit. Bei Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten besteht Haftung für leichte Fahrlässigkeit.

7.2 Leistungen Dritter

Bei Beauftragung Dritter im Namen des Auftraggebers haftet alx-design nicht für deren
Leistungen.

7.3 Nutzung der Aufnahmen

Für die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung (z. B. Marken-, Wettbewerbsrecht) übernimmt
alx-design keine Haftung.

7.4 Verjährung

Für Schadensersatzansprüche gelten ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.

7.5 Vertragsstrafe Nutzungsrechteverletzung

Bei unberechtigter Nutzung oder Veränderung ist eine Vertragsstrafe von 200 % des üblichen
Nutzungshonorars, mindestens jedoch 500 Euro, fällig.

7.6 Vertragsstrafe Urheberbenennung

Unterbleibt die Urheberbenennung, beträgt die Vertragsstrafe 100 % des Nutzungshonorars,
mindestens jedoch 200 Euro.

8. Umsatzsteuer, Künstlersozialabgabe

Zusätzlich zum Honorar fallen Umsatzsteuer und ggf. Künstlersozialabgabe an.

9. Statut und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Ist kein allgemeiner Gerichtsstand in Deutschland vorhanden oder
wird der Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt, ist der Wohnsitz des Fotografen
Gerichtsstand.

Kontakt

Alexander Franzen
alx-design
Fotografie, Content Creation und Design
Bahnhofstraße 15
79771 Klettgau Grießen

CREATIVE DESIGN FROM GERMANY

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